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Garantiebedingungen

Siehe die Bedingungen

1) Sendo Home Klimaanlage Garantiebedingungen

Intercool Hellas S.A. exklusiver Distributor von SENDO Klimaanlagen für das griechische Gebiet, deckt mit einer Garantie für einen guten Betrieb zehn (10) Jahre für alle Teile des Geräts mit den unten aufgeführten Bedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

(1) Um sich auf die Gültigkeit der Garantie zu berufen, ist die entsprechende Kaufrechnung oder das Verkaufsticket vorzuzeigen.
Darüber hinaus sollten die Herstellerspezifikationen in Bezug auf Transport, Lagerung, Installation, Einstellung und Verwendung der Geräte eingehalten werden.
(2) Die Garantie erstreckt sich auf Alle Anomalien oder Schäden, die ausschließlich durch die Herstellung des Geräts oder durch ein defektes Bauteil verursacht werden. In keinem Fall bedeutet dies, das Gerät zu ersetzen, sondern einfach das defekte Teil zu ersetzen oder zu reparieren.
3. Während der Garantiezeit werden die Kosten für die Reparatur des Schadens oder die Reparatur des defekten Teils vom Unternehmen übernommen. Unter keinen Umständen gibt es eine Bestimmung für den Austausch des Geräts oder Rückerstattung.
4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Art und den Ort der Behebung der Mängel nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
5. Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die jährliche Wartung des Gerätes auf Kosten des Käufers.
(6) Eineingreifen nicht lizenzierten oder nicht zertifizierten technischen Personals in die Klimaanlage ist untersagt.
7. Sowohl die Installation der Anlage als auch die jährliche Wartung sollten entweder von zertifizierten Werkstätten des Unternehmens oder von dem Händler, der den Verkauf und die Installation der Maschine durchgeführt hat, mit lizenzierten und zertifizierten Kälteinstallateuren durchgeführt werden.
(8) Die jährliche Instandhaltung wird durch den Nachweis der Von den Werkstätten, die sie durchgeführt haben, erbracht. Wurde auch nur ein Jahr der jährlichen Wartung nicht durchgeführt, so erlischt die Garantie automatisch.
9. Die Garantie deckt nicht den Verlust von Teilen ab.
10. Schäden, die während des Transports verursacht werden, werden nicht gedeckt, wenn ein unterzeichneter Empfang der Ausrüstung vorliegt.

Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:

a) Schäden, die durch das Eingreifen einer nicht zertifizierten Werkstatt entstehen.
b) Unsachgemäße Installation, unsachgemäße Handhabung und/oder Beschädigung des Geräts.
c) Nichtbeachtung der Herstellerspezifikationen in Bezug auf den Transport, die Lagerung, die Installation, die Anpassung und die Verwendung der Geräte.
d) Externe Faktoren, für die die Produktionsanlage nicht verantwortlich ist (z. B. große Schwankungen der Stromversorgung, Betriebsgrenzen der Einrichtung außerhalb der Spezifikationen, Anschluss an eine andere als die auf der Geräteplatte angegebene Spannung und/oder an ein nicht geerdeter Netzteil (Stecker) usw.).
e) Schlechte und/oder schlechte Wartung.

 

 

2) Garantiebedingungen für halbzentrale Klimaanlagen des geteilten Typs SENDO
(Schranktyp, Kassette, Kanal, raumhohe)

Intercool Hellas S.A., der alleinstehende Distributor von SENDO Klimaanlagen für das griechische Gebiet, deckt mit einer Garantie für den guten Betrieb fünf (5) Jahre den Kompressor der Einheit und drei (3) Jahre die anderen Teile, semi-zentrale Klimaanlagen des geteilten Typs, mit den unten genannten Bedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

(1) Um sich auf die Gültigkeit der Garantie zu berufen, ist die entsprechende Kaufrechnung oder das Verkaufsticket vorzuzeigen. Darüber hinaus sollten die Herstellerspezifikationen in Bezug auf Transport, Lagerung, Installation, Einstellung und Verwendung der Geräte eingehalten werden.
(2) Die Garantie erstreckt sich auf Alle Anomalien oder Schäden, die ausschließlich durch die Herstellung des Geräts oder durch ein defektes Bauteil verursacht werden. In keinem Fall bedeutet dies, das Gerät zu ersetzen, sondern einfach das defekte Teil zu ersetzen oder zu reparieren.
3. Die Garantie umfasst den Service der Reparaturwerkstatt und den Austausch des Teils durch das entsprechende Ersatzteil. Die Erbringung von Dienstleistungen für den Austausch des Ersatzteils betrifft die ersten zwei (2) Jahre ab Kaufdatum des Geräts. Nach Ablauf von zwei (2) Jahren umfasst die Garantie nur die Lieferung des defekten Ersatzteils. Für die Gültigkeit der Garantie nach den ersten zwei (2) Jahren ist es erforderlich, dass die jährliche Wartung des Gerätes durchgeführt wurde.
4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Art und den Ort der Behebung der Mängel nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
5. Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die jährliche Wartung des Gerätes auf Kosten des Käufers.
(6) Sowohl die Installation der Anlage als auch die jährliche Wartung sollten entweder von autorisierten Werkstätten des Unternehmens oder von dem Händler, der den Verkauf und die Installation der Maschine durchgeführt hat, mit lizenzierten und zertifizierten Kälteanlagen durchgeführt werden.
(7) Die jährliche Instandhaltung wird durch den Nachweis der Von den Werkstätten, die sie durchgeführt haben, erbracht. Wurde auch nur ein Jahr der jährlichen Wartung nicht durchgeführt, so erlischt die Garantie automatisch.
(8) Jegliche Einmischung nicht lizenzierten/zertifizierten technischen Personals in die Geräte ist verboten.

Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:

a) Schäden, die durch das Eingreifen einer nicht zugelassenen und/oder nicht zertifizierten Werkstatt entstehen.
b) Unsachgemäße Installation, unsachgemäße Handhabung und/oder Beschädigung des Geräts.
c) Nichtbeachtung der Herstellerspezifikationen in Bezug auf den Transport, die Lagerung, die Installation, die Anpassung und die Verwendung der Geräte.
d) Externe Faktoren, für die die Produktionsanlage nicht verantwortlich ist (z. B. große Schwankungen der Stromversorgung, Betriebsgrenzen der Einrichtung außerhalb der Spezifikationen, Anschluss an eine andere als die auf der Geräteplatte angegebene Spannung und/oder an ein nicht geerdeter Netzteil (Stecker) usw.).
e) Schlechte und/oder schlechte Wartung.

 

3) Garantiebedingungen für SEDO Professional Units (Luft-Wasser-Wärmepumpen)

Intercool Hellas S.A., der alleinstehende Distributor von SENDO Klimaanlagen für das griechische Hoheitsgebiet, deckt mit einer Garantie für einen guten Betrieb von zwei (2) Jahren alle Teile der professionellen Einheiten, unter den unten aufgeführten Bedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

(1) Um sich auf die Gültigkeit der Garantie zu berufen, ist die entsprechende Kaufrechnung oder das Verkaufsticket vorzuzeigen. Darüber hinaus sollten die Herstellerspezifikationen in Bezug auf Transport, Lagerung, Installation, Einstellung und Verwendung der Geräte eingehalten werden.
(2) Die Garantie erstreckt sich auf Alle Anomalien oder Schäden, die ausschließlich durch die Herstellung des Geräts oder durch ein defektes Bauteil verursacht werden. In keinem Fall bedeutet dies, das Gerät zu ersetzen, sondern einfach das defekte Teil zu ersetzen oder zu reparieren.
3. Die Garantie umfasst den Service der Reparaturwerkstatt und den Austausch des Teils durch das entsprechende Ersatzteil. Die Erbringung von Dienstleistungen für den Austausch des Ersatzteils betrifft die ersten zwei (2) Jahre ab Kaufdatum des Geräts. Nach Ablauf von zwei (2) Jahren umfasst die Garantie nur die Lieferung des defekten Ersatzteils. Für die Gültigkeit der Garantie nach den ersten zwei (2) Jahren ist es erforderlich, dass die jährliche Wartung des Gerätes durchgeführt wurde.
4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Art und den Ort der Behebung der Mängel nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
5. Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die jährliche Wartung des Gerätes auf Kosten des Käufers.
(6) Sowohl die Installation der Anlage als auch die jährliche Wartung sollten entweder von autorisierten Werkstätten des Unternehmens oder von dem Vertreter, der den Verkauf und die Installation der Maschine durchgeführt hat, von lizenzierten und zertifizierten Kälteinstallateuren durchgeführt werden.
(7) Die jährliche Instandhaltung wird durch den Nachweis der Von den Werkstätten, die sie durchgeführt haben, erbracht. Wurde auch nur ein Jahr der jährlichen Wartung nicht durchgeführt, so erlischt die Garantie automatisch.
(8) Jegliche Einmischung nicht lizenzierten/zertifizierten technischen Personals in die Geräte ist verboten.

Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:

a) Schäden, die durch das Eingreifen einer nicht zugelassenen und/oder nicht zertifizierten Werkstatt entstehen.
b) Unsachgemäße Installation, unsachgemäße Handhabung und/oder Beschädigung des Geräts.
c) Nichtbeachtung der Herstellerspezifikationen in Bezug auf den Transport, die Lagerung, die Installation, die Anpassung und die Verwendung der Geräte.
d) Externe Faktoren, für die die Produktionsanlage nicht verantwortlich ist (z. B. große Schwankungen der Stromversorgung, Betriebsgrenzen der Einrichtung außerhalb der Spezifikationen, Anschluss an eine andere als die auf der Geräteplatte angegebene Spannung und/oder an ein nicht geerdeter Netzteil (Stecker) usw.).
e) Schlechte und/oder schlechte Wartung.

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